Was ist beim Beginn der Therapie zu beachten?
- Telefonische Vereinbarung oder per E-Mail für ein Erstgespräch (0371.28372838 oder info@psychologe-chemnitz.de). Bitte zögern Sie nicht mir eine Nachricht auf meinen Anrufbeantworter zu hinterlassen. Ich rufe Sie sobald wie möglich zurück.
- Vorlage einer Überweisung zur Therapie (zum Beispiel durch einen Hausarzt oder durch einen Psychiater) oder Bescheinigung zur Befreiung von der Praxisgebühr oder Entrichtung der Praxisgebühr beim ersten Termin.
- Bis zu 5 Probesitzungen möglich (ohne vorherigen Antrag bei der Krankenkasse).
- Für gesetzlich Versicherte gilt: Psychiatrische, allgemeinärztliche oder sonstige fachärztliche Untersuchung ("Konsil") auf Veranlassung des Psychotherapeuten vor Beantragung der Therapie muss erfolgen.
- Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse (bzw. sonstigen Sozialleistungsträger) durch Therapeuten und Patienten.
- Beginn der genehmigungspflichtigen Therapie.
Psychotherapeutische Praxis