Was ist beim Beginn der Therapie zu beachten?

  1. Telefonische Vereinbarung oder per E-Mail für ein Erstgespräch (0371.28372838 oder info@psychologe-chemnitz.de). Bitte zögern Sie nicht mir eine Nachricht auf meinen Anrufbeantworter zu hinterlassen. Ich rufe Sie sobald wie möglich zurück.
  2. Vorlage einer Überweisung zur Therapie (zum Beispiel durch einen Hausarzt oder durch einen Psychiater) oder Bescheinigung zur Befreiung von der Praxisgebühr oder Entrichtung der Praxisgebühr beim ersten Termin.
  3. Bis zu 5 Probesitzungen möglich (ohne vorherigen Antrag bei der Krankenkasse).
  4. Für gesetzlich Versicherte gilt: Psychiatrische, allgemeinärztliche oder sonstige fachärztliche Untersuchung ("Konsil") auf Veranlassung des Psychotherapeuten vor Beantragung der Therapie muss erfolgen.
  5. Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse (bzw. sonstigen Sozialleistungsträger) durch Therapeuten und Patienten.
  6. Beginn der genehmigungspflichtigen Therapie.